Foto: Marco2811/adobestock.com Münzen und Scheine mit Würfeln, auf denen das Wort Steuern steht Foto: Marco2811/adobestock.com

Steuerliche Aspekte beim Stiften

Ihr gemeinnütziges Engagement wird vom Staat honoriert: Spenden und Zustiftungen sind Sonderausgaben, die auf Jahre hinaus steuerlich geltend gemacht werden können.

Stifter Dr. Christian Demleitner
Kein Kind, kein Jugendlicher soll außen vor bleiben, deshalb engagiere ich mich.

Grundstockvermögen und Zustiftungen

Bis zu einer Million Euro alle zehn Jahre

Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung mit Vermögen ausstatten, das auf Dauer erhalten bleiben soll, können Sie dabei bis zu einer Million Euro in einem Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend machen. Den Betrag können Sie völlig flexibel je nach Ihren steuerlichen Erfordernissen auf diesen Zeitraum verteilen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, erhöht sich der Sonderausgabenabzug sogar auf 2 Millionen Euro. Grundsätzlich gilt: Was man dem Grundstockvermögen zuwendet, muss erhalten bleiben – für den Stiftungszweck werden ausschließlich die Erträge verwendet.

Spenden

20 Prozent des Jahresgesamteinkommens

Neben den Zuwendungen in das im Bestand zu erhaltende Grundstockvermögen können Sie einer Stiftung auch Spenden zukommen lassen. Diese sind – anders als Zustiftungen – zeitnah in voller Höhe für den Stiftungszweck verwendbar. Spenden können bis zu einer Höchstgrenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist es möglich, auch an die eigene Stiftung zu spenden.

Verbrauchsstiftung

20 Prozent des Jahresgesamteinkommens – wie Spenden
Zuwendungen in das Vermögen einer Verbrauchsstiftung werden wie Spenden behandelt, da das Vermögen für den Stiftungszweck verbraucht werden darf und nicht auf Dauer erhalten bleiben muss.

Unternehmensspenden

20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter
Unternehmen können ihre Spenden mit bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder mit bis zu 0,4 Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich in Ansatz bringen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können zusätzlich alle zehn Jahre Zuwendungen in den zu erhaltenden Vermögensstock einer Stiftung steuerlich absetzen – bis zu einem Betrag von einer Million Euro.

Geerbtes Vermögen stiften

Erbschaftsteuer entfällt
In Deutschland werden Erbschaften besteuert. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem Grad der Verwandtschaft zwischen Erben und Erblasser sowie nach der Höhe der Erbschaft. Wenn Sie aber ein Erbe oder ein Vermächtnis innerhalb von 24 Monaten ganz oder teilweise einem gemeinnützigen Zweck zuführen, können Sie sich von der entsprechenden Erbschaftsteuer befreien lassen. Beispielsweise wenn Sie von Todes wegen eine Stiftung gründen oder eine bestehende Stiftung unterstützen. Die Zuwendung darf dann allerdings nicht bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zu allen steuerlichen Aspekten beim Spenden & Stiften finden Sie in der Broschüre „Grundwissen Steuern" (PDF) unseres Kooperationspartners Haus des Stiftens.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne!

Wenn Stiften mit Don Bosco Sie interessiert, freue ich mich auf Ihren Anruf und stehe Ihnen gerne im Gespräch zur Verfügung oder lasse Ihnen weitere Informationen zukommen.