Foto: Peter Atkins/adobestock.com Frau zufrieden im Park Foto: Peter Atkins/adobestock.com

Erklärvideos und FAQ – Erbrecht auf den Punkt gebracht

Haben Sie das Thema Vererben bislang vor sich her geschoben? Unsere Erklärvideos sowie Fragen und Antworten geben Aufschluss darüber, welche Schritte erforderlich oder empfehlenswert sind, um den Nachlass zu regeln und ein Testament aufzusetzen.

Mit sechs Erklärvideos zu wesentlichen Themen der Testamentsgestaltung und Nachlassabwicklung geben wir hilfreiche Informationen. Die Videos sind in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerkpartner „Nachlass-Portal“, einem Zusammenschlusses serviceorientierter gemeinnütziger Organisationen, entstanden.

In den Videos geben Fachanwältinnen für Erbrecht Auskunft zu folgenden Themen:

  • Video 1: Gesetzliche Erbfolge, Testierfreiheit und Pflichtteil
  • Video 2: Unterschied zwischen Vererben und Vermachen
  • Video 3: Aufbau und Inhalt eines Testaments
  • Video 4: Vorteile, Form, Aufbewahrung und Eröffnung eines Testaments
  • Video 5: Nachlassabwicklung durch gemeinnützige Organisationen
  • Video 6: Erbschaftsteuer und Immobilienvermögen

Zu den sechs Erklärvideos auf der Homepage des Nachlass-Portals

Häufige Fragen zu Testament und Nachlass

Jede Person, die ihr Vermögen abweichend von der gesetzlichen Erbfolge verteilen will.

In diesem Fall tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft: Es erben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und die nächsten Verwandten, also Kinder, ersatzweise Enkel; Eltern, ersatzweise Geschwister; Großeltern, ersatzweise Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen.

Eigenhändig handschriftlich oder als notarielles Testament

  • Privatschriftliches Testament: Das Testament wird von Ihnen eigenhändig handschriftlich verfasst. Es dürfen weder eine Schreibmaschine noch ein PC benutzt werden. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Denken Sie an Namen, Datum und Unterschrift.
  • Notarielles (öffentliches) Testament: Sie übergeben ein Schriftstück mit Ihrem Letzten Willen an einen Notar oder teilen ihm diesen mündlich mit, damit er ihn schriftlich fixiert. Der Notar berät, hilft bei der rechtssicheren Formulierung und beurkundet das Testament.

Ja. Sie können die Salesianer Don Boscos als Erbe einsetzen oder mit einem Vermächtnis begünstigen.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, die Salesianer Don Boscos testamentarisch zu bedenken, sprechen Sie uns an! Nach dem Tod kann niemand mehr zu seinen Wünschen und Vorstellungen befragt werden. Daher sollten Fragen lebzeitig geklärt werden, damit das Testament nach Ihren Wünschen auch umgesetzt werden kann.

Ja. Sie können zum Beispiel festlegen, ob Sie mit Ihrem Nachlass die Jugendarbeit der Salesianer speziell in Deutschland oder im Ausland fördern möchten. Auch eine quotale Aufteilung des Nachlasses ist möglich, zum Beispiel 50 Prozent für die Jugendprojekte im Inland und 50 Prozent für Don Bosco-Auslandsprojekte.

Ja. Nachdem ein Wertgutachten erstellt wurde, wird die Immobilie, unter Beachtung eventueller Auflagen, zu Gunsten unserer weltweiten Projekte für benachteiligte junge Menschen veräußert. Wenn wir Immobilien in unseren Bestand aufnehmen, fließen die laufenden Erträge den Don Bosco Projekten zu.

Ja, auf Wunsch kümmern sich die Salesianer Don Boscos um Ihre Trauerfeier, Beerdigung und Grabpflege.

Wenn das Testament keinen Testamentsvollstrecker vorsieht, sorgen die Salesianer Don Boscos als Erbe für die verantwortungsvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. Ein Fachanwalt für Erbrecht steht uns dabei zur Seite.

Nein. Letztwillige Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Körperschaften sind von der Erbschaftssteuer befreit.

  • Überlegen Sie: Was genau will ich mit meinem Testament regeln? Wen will ich bedenken? - und wen nicht?
  • Nutzen Sie das Gespräch mit Ihren nächsten Angehörigen, um späteren Streit zu vermeiden
  • Ihr Nachlass: Worum konkret geht es?  - Sachvermögen, Immobilien, Konten, Wertpapiere, Bargeld? Eine schriftliche Aufstellung erleichtert die Übersicht!
  • Verfassen Sie Ihr Testament eigenhändig handschriftlich oder nehmen Sie die Hilfe eines Notars in Anspruch.
  • Um das Testament vor Verlust oder Fälschung zu schützen und um die Testamentseröffnung zu garantieren, hinterlegen Sie Ihr Testament beim Nachlassgericht.

Ein Testament kann jederzeit ergänzt, geändert oder durch ein neues Testament widerrufen werden.

Auskunft gibt auch unsere Broschüre "Eine Chance für junge Menschen – Mit Ihrem Testament bewirken Sie Gutes in der Zukunft“ mit detaillierten Informationen zur Testamentserstellung.

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Sie wünschen ein persönliches Gespräch?

Bei weitergehenden Fragen nehmen Sie gerne mit unserer Engagementberaterin Cornelia Brenig Kontakt auf!